Was ist ein Energieausweis?
Der Energieausweis beschreibt den Energiestandard eines Wohngebäudes. Er wird als "Steckbrief" ausgehändigt. Dadurch lässt sich die Energieeffizienz eines Gebäudes aufzeigen.
Handelt es sich um ein reines Wohngebäude, wird ein Energieausweis für das ganze Gebäude ausgestellt, nicht für eine einzelne Wohnung.
Es können zwei Verfahren zur Berechnung der energetischen Qualität des Wohngebäudes eingesetzt werden, und die sich grundsätzlich voneinander unterscheiden:
Ermittlung auf Grundlage eines berechneten Energieberdarfs bedarfsorientiert oder auf Grundlage des gemessenen Energieverbrauchs verbrauchsorientiert.
Achtung: Die Kennwerte beziehen sich nicht auf die Wohnfläche des Gebäudes, sondern auf die sogenannte Gebäudenutzfläche A(N). Diese ist die gesamte Raumfläche welche beheizt oder gekühlt wird.
Das Gebäudeenergiegesetz macht den Energieausweis zu einer wichtigen Informationsquelle bei der Immobiliensuche. Dabei sollen Mieter und Käufer geschützt werden.
- Für Verkäufer:innen von Immobilien und Neu-Vermieter:innen ist ein Energieausweis Pflicht*. Basis dafür ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das die Energieeinsparverordnung (EnEV) abgelöst hat.
- Schon in der Wohnungsanzeige müssen bestimmte Kenndaten genannt werden.
- Käufer:innen und Neu-Mieter:innen haben ein Recht darauf, rechtzeitig vor ihrer Entscheidung für die Immobilie über die Inhalte aus dem Energieausweis informiert zu werden.
Tipp: Es ist wichtig, den Energieausweis stets aktuell zu halten. Auch wenn beispielsweise nach einer einzelnen energetischen Maßnahme nicht zwingend ein neuer Ausweis erforderlich ist, empfiehlt es sich dennoch, dies zu tun. Dies gewährleistet, dass die Angaben zum Gebäude immer den aktuellen Stand widerspiegeln. Eine regelmäßige Aktualisierung trägt nicht nur dazu bei, die Immobilie besser zu positionieren, sondern kann auch die Chancen für Neuvermietungen oder den Verkauf erhöhen. Beachten Sie bitte, dass der Ausweis nicht älter als 10 Jahre sein darf.
*Von der Ausweispflicht befreit sind Baudenkmäler sowie kleine Gebäude mit einer Nutzfläche von bis zu 50 Quadratmetern. Weitere Spezialfälle, für die Sie keinen Ausweis benötigen, werden im Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschrieben.