Was ist ein Energieausweis?
Der Energieausweis beschreibt den Energiestandard eines Wohngebäudes. Er wird als "Steckbrief" ausgehändigt. Dadurch lässt sich die Energieeffizienz eines Gebäudes aufzeigen.
Handelt es sich um ein reines Wohngebäude, wird ein Energieausweis für das ganze Gebäude ausgestellt, nicht für eine einzelne Wohnung.
Es können zwei Verfahren zur Berechnung der energetischen Qualität des Wohngebäudes eingesetzt werden, und die sich grundsätzlich voneinander unterscheiden:
Ermittlung auf Grundlage eines berechneten Energieberdarfs bedarfsorientiert oder auf Grundlage des gemessenen Energieverbrauchs verbrauchsorientiert.
Achtung: Die Kennwerte beziehen sich nicht auf die Wohnfläche des Gebäudes, sondern auf die sogenannte Gebäudenutzfläche A(N). Diese ist die gesamte Raumfläche welche beheizt oder gekühlt wird.
Das Gebäudeenergiegesetz macht den Energieausweis zu einer wichtigen Informationsquelle bei der Immobiliensuche. Dabei sollen Mieter und Käufer geschützt werden.
- Für Verkäufer:innen von Immobilien und Neu-Vermieter:innen ist ein Energieausweis Pflicht*. Basis dafür ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das die Energieeinsparverordnung (EnEV) abgelöst hat.
- Schon in der Wohnungsanzeige müssen bestimmte Kenndaten genannt werden.
- Käufer:innen und Neu-Mieter:innen haben ein Recht darauf, rechtzeitig vor ihrer Entscheidung für die Immobilie über die Inhalte aus dem Energieausweis informiert zu werden.